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Verwaltungsgericht Münster, 5 K 3698/18

Datum:
26.09.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 3698/18
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2019:0926.5K3698.18.00
 
Leitsätze:

Zur Ermessensbetätigung der NRW.Bank bei der Geltendmachung eines Er-stattungsanspruchs im Wohnraumförderungsrecht gegen die Bewilligungsbe-hörde nach von dieser begangenen Gesetzes- und Weisungsverstößen, wenn der Bank – unterstellt – ihrerseits Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind.

 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 866.371,40 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit Klageerhebung zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen

 
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