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Verwaltungsgericht Münster, 4 K 647/16

Datum:
15.01.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 647/16
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2019:0115.4K647.16.00
 
Schlagworte:
Dissertation, Plagiat, Entziehung, Doktortitel
Normen:
§ 67 HochschulG NRW
Leitsätze:

Entziehung eines Doktorgrades wegen Täuschung bei der Anfertigung einer Dissertation

Zum Vorliegen eines Plagiats bei einer experimentellen Doktorarbeit

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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