Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Münster, 2 K 486/16

Datum:
11.04.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 486/16
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2019:0411.2K486.16.00
 
Schlagworte:
Tierschutzverbandsklagerecht befristete Geltungsdauer Klagebefugnis intertemporales Prozessrecht Vertrauensschutz
Normen:
§ 1 TierschutzVMG; § 4 Abs. 2 TierschutzVMG; Art. 122 5. BefrG NRW
Leitsätze:

Mit den Außerkrafttreten des TierschutzVMG NRW zum 31. Dezember 2018 ist die Klagebefugnis für anerkannte Tierschutzvereine in NRW entfallen. Dies gilt nach dem Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts auch für bereits zuvor anhängig gemachte Tierschutzverbandsklagen. Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes führen mit Blick auf die befristet angeordnete Geltungsdauer des TierschutzVMG NRW zu keiner Einschränkung dieses Grundsatzes.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank