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Verwaltungsgericht Münster, 10 K 5617/17

Datum:
06.05.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 5617/17
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2019:0506.10K5617.17.00
 
Tenor:

für Recht erkannt:

Die Gebührenfestsetzung des Beklagten wird aufgehoben, soweit mehr als 35,96 Euro festgesetzt wurden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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