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Verwaltungsgericht Münster, 10 K 2168/18.A

Datum:
25.02.2019
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2168/18.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2019:0225.10K2168.18A.00
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 9.7.2018 (Az.: --------- - ---) wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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