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Verwaltungsgericht Münster, 9 K 800/15

Datum:
30.11.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 800/15
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2018:1130.9K800.15.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 193/19
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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