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Verwaltungsgericht Münster, 8 K 821/16

Datum:
05.07.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 821/16
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2018:0705.8K821.16.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerinnen die Klage zurückgenommen haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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