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Verwaltungsgericht Münster, 8 K 653/15

Datum:
22.02.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 653/15
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2018:0222.8K653.15.00
 
Schlagworte:
Aufenthaltserlaubnis Privatleben Heranwachsender Lebensunterhalt
Normen:
MRK Art 8, EMRK Art 8; AufenthG § 25 Abs 5, AufenthG § 5 Abs 1 Nr 1; SGB 2 § 16h
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 27. Februar 2015 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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