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Verwaltungsgericht Münster, 7 K 3607/16

Datum:
02.02.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 3607/16
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2018:0202.7K3607.16.00
 
Leitsätze:

Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der Lebensmittelüberwachung (sog. anlasslose Kontrolle).

 
Tenor:

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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