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Verwaltungsgericht Münster, 7 K 2477/15

Datum:
18.05.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2477/15
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2018:0518.7K2477.15.00
 
Tenor:

Der Kostenbescheid der Bezirksregierung N.       vom 2. November 2015 wird aufgehoben, soweit darin Gebühren in Höhe von mehr als 460,42 Euro geltend gemacht werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 16,8% und der Beklagte zu 83,2%.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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