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Verwaltungsgericht Münster, 6a K 2403/17.A

Datum:
27.09.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
6a Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6a K 2403/17.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2018:0927.6A.K2403.17A.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 4247/18.A
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage bezüglich der Asylanerkennung zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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