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Verwaltungsgericht Münster, 5 K 6144/16

Datum:
17.09.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 6144/16
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2018:0917.5K6144.16.00
 
Schlagworte:
Schadensersatzanspruch Dienstunfall Schmerzensgeld Versetzung in den Ruhestand Sekundärrechtsschutz Pflichtverletzung aus dem Beamtenverhältnis
Sachgebiet:
Allgemeines Verwaltungsrecht - zum öffentlichen Recht
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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