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Verwaltungsgericht Münster, 5 K 5126/16

Datum:
11.06.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 5126/16
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2018:0611.5K5126.16.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen worden ist.

Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Beihilfebescheides vom         00.00.0000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom        00.00.0000 verpflichtet, dem Kläger eine weitere Beihilfe in Höhe von 760,14 Euro zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 2/5 und der Beklagte zu 3/5.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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