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Verwaltungsgericht Münster, 5 K 3011/16

Datum:
05.07.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 3011/16
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2018:0705.5K3011.16.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Beihilfebescheides der C.                N.       vom        00.00.0000 in der Gestalt deren Widerspruchsbescheides vom     00.00.0000 verpflichtet, der Klägerin eine Beihilfe in Höhe von 5.547,50 Euro zu gewähren, und verurteilt, aus diesem Betrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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