Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Münster, 1 L 2222/17

Datum:
12.04.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 2222/17
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2018:0412.1L2222.17.00
 
Schlagworte:
- Haltungs- u. Betreuungsverbot - Tierversuchstiere - Amtstierarzt
Normen:
TierSchG § 16 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
Leitsätze:

1. Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Ordnungsverfügung, mit der das Halten und Betreuen von Tieren, die zum Einsatz in Tierversuchen gezüchtet und gehalten werden, untersagt worden ist.

2. Den Feststellungen der beamteten Amtstierärzte gemäß § 15 Abs. 2 TierSchG kommt sowohl hinsichtlich der Frage, ob grobe oder wiederholte Zuwiderhandlungen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen, als auch hinsichtlich der Frage, ob den Tieren die in § 16a Abs. 1 TierSchG vorausgesetzten qualifizierten Folgen zugefügt worden sind, eine vorrangige Beurteilungskompetenz zu.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank