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Verwaltungsgericht Münster, 9 L 2109/17

Datum:
07.12.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 2109/17
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2017:1207.9L2109.17.00
 
Leitsätze:

Zu den - hier verneinten - Voraussetzungen zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags aus Anlass der Veranstaltung "WarendorferWeihnachtsPlätzchen" in Warendorf.

 
Tenor:

1. Durch einstweilige Anordnung wird vorläufig bis zu einer Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren festgestellt, dass die Verkaufsstellen im Gemeindegebiet der Antragsgegnerin, Stadtteil Warendorf am 10. Dezember 2017 nicht auf Grund der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung ‚WarendorferWeihnachtsPlätzchen‘ am 10. Dezember 2017“ vom 23. November 2017 in dem dort ausgewiesenen Geltungsbereich geöffnet sein dürfen.

2. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, den Beschlusstenor zu 1. am 8. Dezember 2017 ortsüblich bekannt zu machen und ihn des Weiteren am selben Tag dem Handelsverband NRW – Westfalen-Münsterland, Geschäftsstelle Münster, Weseler Straße 316 c, 48163 Münster schriftlich zur Kenntnis zu bringen.

3. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

4. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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