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Verwaltungsgericht Münster, 7 K 700/14

Datum:
22.03.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 700/14
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2017:0322.7K700.14.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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