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Verwaltungsgericht Münster, 5 K 856/16

Datum:
26.04.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 856/16
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2017:0426.5K856.16.00
 
Schlagworte:
Beihilfe Pflichtversicherung gesetzliche Krankenversicherung
Normen:
§ 3 Abs. 3 BVO NRW; § 3 Abs. 4 BVO NRW
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festgesetzten Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der  Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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