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Verwaltungsgericht Münster, 5 K 1019/14

Datum:
28.02.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1019/14
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2017:0228.5K1019.14.00
 
Schlagworte:
Treu und Glaube Schadensersatz Trennungsentscheidung Beamter Überleitung Abordnung Fehlen Verwirkung
 
Tenor:

Das Verfahren gegen den früheren Beklagten (Kreis C.       ) ist beendet.

Die Klage gegen das Land Nordrhein Westfalen als  Beklagten wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund  des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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