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Verwaltungsgericht Münster, 1 K 775/16.A

Datum:
06.10.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 775/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2017:1006.1K775.16A.00
 
Schlagworte:
Asylrecht Bangladesch Konversion Konvertit Christentum Christlicher Glauben Moslem Gruppenverfolgung Schutzfähigkeit Schutzwilligkeit Effektiver Schutz Flüchtlingseigenschaft Subsidiärer Schutzstatus Abschiebungsverbot
Normen:
GG Art. 16a; AsylG § 3; AsylG § 4;; AufenthG § 60
Leitsätze:

Christen und speziell Muslimen, die zum Christentum übergetreten sind, droht in Bangladesch keine Gruppenverfolgung

Es bestehen keine Hinweise auf eine die mittelbare Gruppenverfolgung kennzeichnende Dichte und Intensität von Übergriffen auf Christen und speziell Konvertiten mit muslimischem Hintergrund in Bangladesch

 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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