Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Münster, 1 K 1187/15

Datum:
05.12.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1187/15
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2017:1205.1K1187.15.00
 
Schlagworte:
Feststellungsklage Kommunalrecht Mitwirkungsverbot Befangenheit Ausschussmitglied Entscheidung einer Angelegenheit Beratungsgegenstand Tagesordnung Sitzungsvorlage Vorteil oder Nachteil Bevölkerungsgruppe Gruppeninteresse Sanierung Straße Straßenschäden Baugebiet Grundstück
Normen:
GO NRW § 58 Abs. 2; GO NRW § 43 Abs. 2; GO NRW § 31 Abs. 1;; GO NRW § 31 Abs. 3 Nr. 1; VwGO § 43 Abs. 1
Leitsätze:

Welche Angelegenheit im Sinne von § 31 Abs. 1 GO NRW zur Entscheidung ansteht, bestimmt sich nach dem Beratungsgegenstand der Ausschusssitzung. Den Beratungsgegenstand legt die Tagesordnung in Verbindung mit einer etwaigen Sitzungsvorlage fest. Zur Entscheidung stehen demnach alle im Rahmen der festgesetzten Tagesordnung zulässigen Entscheidungsmöglichkeiten an.

Im Rahmen der Identifizierung des Beratungsgegenstandes ist die Tagesordnung in Verbindung mit einer etwaigen Sitzungsvorlage grundsätzlich mit ihrem tatsächlichen Inhalt zu Grunde zu legen. Auf die inhaltliche Richtigkeit kommt es grundsätzlich nicht an.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank