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Verwaltungsgericht Münster, 9 L 166/16

Datum:
15.04.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 166/16
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2016:0415.9L166.16.00
 
Leitsätze:

Der Wideruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit kann auch auf eine vorangegangene strafrechtliche Verurteilung des Betreibers wegen langdauernder und häufiger Beschäftigung von "Schwarzarbeitern" in der Gaststätte gestützt werden.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

 
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