Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Münster, 9 L 1291/16

Datum:
17.11.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 1291/16
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2016:1117.9L1291.16.00
 
Leitsätze:

Zu der Anforderung an eine Zugangs- und Zulassungsordnung der Hochschule, wonach der aus dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss folgenden Qualifikation bei der Auswahlentscheidung für die Zulassung zum Masterstudium ein „maßgeblicher Einfluss“ zukommen muss, § 4 Abs. 6 Hochschulzulassungsgesetz NRW, Art. 10 Abs. 1 S. 2 Staatsvertrag 2008.

Hier: In einem punktwertgesteuerten Auswahlverfahren unter den die Zugangsvoraussetzungen erfüllenden Bewerbern den „maßgeblichen Einfluss“ der aus dem Bachelorzeugnis folgenden Qualifikation daran zu messen, ob dem aus diesem Studienabschluss folgenden Punktwert lediglich ein „relatives“ Übergewicht im Vergleich zu den einzelnen sonstigen – mit Punkten versehenen – Auswahlkriterien zukommt, kommt nicht in Betracht (Abgrenzung zu OVG NRW, Beschlüsse vom 26. Januar 2011 – 13 B 1649/10 -, vom 4. Juli 2012 – 13 B 597/12 – und zuletzt vom 14. Februar 2014 – 13 B 1424/13 -, sämtlich juris und nrwe).

 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller vorläufig zum Wintersemester 2016/2017 im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Major: Management, Minor: Marketing) zuzulassen, wenn er seine Einschreibung bei der Hochschule binnen einer Woche nach Rechtskraft dieses Beschlusses beantragt und dabei die Einschreibungsvoraussetzungen im Übrigen nachweist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank