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Verwaltungsgericht Münster, 4 L 610/16

Datum:
23.12.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 610/16
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2016:1223.4L610.16.00
 
Leitsätze:

Die Bestellung zur Schulleiterin oder zum Schulleiter setzt auch die Befähigung voraus, an der Schule als Lehrerin bzw. Lehrer unterrichten zu können.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auf bis zu 22.000,00 Euro festgesetzt.

 
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