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Verwaltungsgericht Münster, 4 K 518/14

Datum:
26.04.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 518/14
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2016:0426.4K518.14.00
 
Schlagworte:
Arbeitszeitverordnung Polizeivollzugsbeamte Schichtdienst fehlende Rechtsgrundlage
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Es wird festgestellt, dass das zum 3. September 2013 in den Polizeiwachen G. und J. des Polizeipräsidiums Münster eingeführte Schichtdienstmodell („Urform-Gesundheitsplan“) rechtswidrig ist.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in beizutreibender Höhe leistet.

 
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