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Verwaltungsgericht Münster, 13 K 2455/15.O

Datum:
19.04.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Disziplinarkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 2455/15.O
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2016:0419.13K2455.15O.00
 
Leitsätze:

Anwendung von Gewalt gegenüber einem Schüler zur Durchsetzung einer erzieherischen Maßnahme

 
Tenor:

Die Disziplinarverfügung der Bezirksregierung Münster vom 4. November 2015 gegen den Kläger wird aufgehoben. Das Disziplinarverfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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