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Verwaltungsgericht Münster, 9 L 1286/15

Datum:
19.11.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 1286/15
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2015:1119.9L1286.15.00
 
Leitsätze:

- Zur Rechtswidrigkeit einer gaststättenrechtlichen Auflage gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG, durch die Musikdarbietung in einer Schank- und Speisewirtschaft ab bestimmten Uhrzeiten vollständig untersagt wird.

- Die Auflage, ,,geeignetes Ordnungspersonal" einzusetzen, ist unbestimmt und untauglich.

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 1939/15 des Antragstellers gegen die Auflagenverfügung der Antragsgegnerin vom 10.08.2015 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

 
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