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Verwaltungsgericht Münster, 9 K 399/15

Datum:
14.10.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 399/15
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2015:1014.9K399.15.00
 
Leitsätze:

- Zur schwebenden Unwirksamkeit einer Einzelrichterübertragung bei späterer Übernahme der Berichterstattung durch eine kurz vor der mündlichen Verhandlung ernannte Proberichterin.

- Wirksamkeit der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Münster

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheiten in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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