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Verwaltungsgericht Münster, 9 K 228/14

Datum:
29.04.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 228/14
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2015:0429.9K228.14.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Abänderung des Zuwendungs‑/Bewilligungsbescheides des Direktors der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragter vom 15. Januar 2014 verpflichtet, dem Kläger für das Jahr 2013 eine weitere Betriebsprämie i.H.v. 671,76 Euro zuzüglich Zinsen i.H.v. 0,5 % je vollen Monat seit dem 4. Februar 2014 aus einem Betrag von 650 Euro zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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