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Verwaltungsgericht Münster, 4 L 25/15

Datum:
25.02.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 25/15
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2015:0225.4L25.15.00
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, über die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle einer Beigeordneten/eines Beigeordneten für den Geschäftskreis „Recht und Ordnung“ sowie „Planen und Bauen“, Besoldungsgruppe B 2, unter Einbeziehung des Antragstellers in das Auswahlverfahren erneut zu entscheiden.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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