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Verwaltungsgericht Münster, 3 K 1656/14

Datum:
10.09.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 1656/14
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2015:0910.3K1656.14.00
 
Schlagworte:
Eigenbetrieb Zuständigkeit Beitragsbescheid laufende Betriebsführung
Normen:
EigVO NRW §92 Abs. 1 Satz 2
Leitsätze:

Der Erlass eines Kanalanschlussbeitragsbescheides ist kein Geschäft der laufenden Betriebsführung, für das die Betriebsleitung eines Eigenbetriebs zuständig ist. Für ein Abweichen von der Zuständigkeit des Bürgermeisters bedarf es einer konkreten Aufgabenübertragung durch gemeindliche Satzung oder einen sonstigen gemeindlichen Organisationsakt.

 
Tenor:

Der Bescheid des Betriebsleiters des Abwasserwerks der Beklagten vom 2. 7. 2014 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

 
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