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Verwaltungsgericht Münster, 1 L 1429/15

Datum:
25.11.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 1429/15
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2015:1125.1L1429.15.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 2397/15 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 20. Oktober 2015 wird hinsichtlich der Androhung unmittelbaren Zwangs angeordnet und im Übrigen wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

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