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Verwaltungsgericht Münster, 1 L 1101/15

Datum:
27.10.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 1101/15
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2015:1027.1L1101.15.00
 
Schlagworte:
Schule Schulbesuch Verhalten Schüler aggressives Gesundheitsgefahr Ausschluss
Normen:
SchulG NRW § 54 Abs. 4; SchulG NRW § 53
Sachgebiet:
Allgemeines Verwaltungsrecht - zum öffentlichen Recht
Leitsätze:

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen schädigendes aggressives Verhalten eines Schülers dessen Ausschluss vom Schulbesuch wegen konkreter Gefahr für die Gesundheit anderer rechtfertigt.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 21. August 2015 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 18. August 2015 wird wieder-hergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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