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Verwaltungsgericht Münster, 1 K 1772/14

Datum:
08.12.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1772/14
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2015:1208.1K1772.14.00
 
Schlagworte:
Kommunalverfassungsstreit, Ratsmitglied, Informationsrecht, fraktionslos, gruppenlos, Vorbereitungsermessen, Ausschussniederschrift
Normen:
GO NRW § 43 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 58 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 1,; § 62 Abs. 2 Satz 1; VwGO § 42 Abs. 2, § 43 Abs. 1
Leitsätze:

Ein fraktions- und gruppenloses Ratsmitglied hat nach der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung kein allgemeines Recht darauf, dass ihm die Niederschriften der vorberatenden Ausschüsse zwingend im Vorfeld der Beratung und Beschlussfassung des Rates zugeleitet werden.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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