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Verwaltungsgericht Münster, 13 K 2245/14.O

Datum:
16.09.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Disziplinarkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 2245/14.O
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2015:0916.13K2245.14O.00
 
Schlagworte:
RiSO Aufsicht Gefangene Werkdienst unmittelbare Beaufsichtigung Justizvollzug
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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