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Verwaltungsgericht Münster, 10 K 1651/14

Datum:
21.07.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 1651/14
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2015:0721.10K1651.14.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

 
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