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Verwaltungsgericht Münster, 7 K 443/10

Datum:
10.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 443/10
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2014:0110.7K443.10.00
 
Schlagworte:
abflusslose Grube Kleinkläranlage
Normen:
WHG § 60 Abs. 1;; LWG § 138;; OBG § 14
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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