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Verwaltungsgericht Münster, 7 K 2593/13

Datum:
19.12.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2593/13
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2014:1219.7K2593.13.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 15. Juli 2013 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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