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Verwaltungsgericht Münster, 4 L 867/14.A

Datum:
27.11.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 867/14.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2014:1127.4L867.14A.00
 
Leitsätze:

Auch nach der Bestimmung Serbiens zum sicheren Herkunftsland bestehen mit Blick auf die geänderten serbischen Ausreisebestimmungen und ihre Anwendung ernstliche Zweifel an der Ablehnung von Asylanträgen von Roma aus Serbien als offensichtlich unbegründet.

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 2222/14.A der Antragsteller gegen die in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21. Oktober 2014 enthaltenen Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden

 
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