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Verwaltungsgericht Münster, 4 L 461/14.A

Datum:
08.07.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 461/14.A
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2014:0708.4L461.14A.00
 
Leitsätze:

Nach der aktuellen Auskunftslage bestehen ernstliche Zweifel an der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Asylanträge von Roma aus Serbien als offensichtlich unbegründet abzulehnen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 1252/14.A der Antragsteller gegen die in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 6.6.2014 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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