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Verwaltungsgericht Münster, 1 K 2872/12

Datum:
05.09.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 2872/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2014:0905.1K2872.12.00
 
Schlagworte:
Fahrzeugschein Betriebsgeheimnis Arbeitsmaschine Abschleppwagen
Normen:
IFG NRW §8
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme  der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.

 
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