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Verwaltungsgericht Münster, 3 K 1587/12

Datum:
28.05.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 1587/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2014:0528.3K1587.12.00
 
Tenor:

Soweit die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben (dies betrifft die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente für den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis 31. Mai 2015), wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 41% und der Beklagte zu 59%.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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