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Verwaltungsgericht Münster, 10 K 841/14

Datum:
16.05.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
10 K 841/14
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 841/14
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2014:0516.10K841.14.00
 
Schlagworte:
Entziehung der Fahrerlaubnis, MPU, rechtskräftige Verurteilung wegen Trunkenheit in Polen, Atemalkohol, Testgerät, Meßergebnis, Verwertbarkeit
Normen:
§ 11 Abs. 8 FeV; § 13 Satz 1 Nr. 2 c) FeV
Leitsätze:

Rechtmäßige Anordnung einer MPU nach rechtskräftiger Verurteilung in Polen wegen Trunkenheitsfahrt mit 1,03 mg/dm3 Alkohol in der ausgeatmeten Atemluft

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet

 
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