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Verwaltungsgericht Münster, 10 K 2076/12

Datum:
24.10.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2076/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2014:1024.10K2076.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

 
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