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Verwaltungsgericht Münster, 9 L 408/13

Datum:
06.09.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 408/13
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2013:0906.9L408.13.00
 
Leitsätze:

Zulassung zum Zahnmedizinstudium; zu den Auswahlkriterien im Rahmen der sogenannten Ausländerquote.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller zum Wintersemester 2013/2014 zum Studium der Zahnmedizin vorläufig zuzulassen, wenn er seine Einschreibung bei der Hochschule binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses beantragt und die Einschreibungsvoraussetzungen im übrigen nachweist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

 
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