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Verwaltungsgericht Münster, 9 K 1213/12

Datum:
14.08.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 1213/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2013:0814.9K1213.12.00
 
Leitsätze:

Zur Auswahlentscheidung unter mehreren Bewerbern um eine Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister,

VG Münster, Urteil vom 14.08.2013 – 9 K 1213/12 –

nachgehend: OVG NRW, Urteil vom 10.11.2016 – 4 A 2279/13 -, nrwe

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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