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Verwaltungsgericht Münster, 8 K 2060/12

Datum:
16.05.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
8 K
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 2060/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2013:0516.8K2060.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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