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Verwaltungsgericht Münster, 6 K 2456/11

Datum:
01.02.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
6
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 2456/11
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2013:0201.6K2456.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in beizutreibender Höhe leistet.

 
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