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Verwaltungsgericht Münster, 5 L 511/13

Datum:
25.09.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 511/13
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2013:0925.5L511.13.00
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, die Dienstzeit des Antragstellers bis zur erneuten Durchführung des zur Zeit ausgesetzten Auswahlverfahrens für die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten in den maßgeblichen Verwendungsreihen zu verlängern.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,- Euro festgesetzt.

 
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