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Verwaltungsgericht Münster, 4 L 518/12

Datum:
04.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Münster
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 518/12
ECLI:
ECLI:DE:VGMS:2013:0104.4L518.12.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die ausgeschriebene Stelle einer Schulrätin/eines Schulrates in der Schulaufsicht auf Kreisebene für Förderschulen, Besoldungsgruppe A 14 FN 5 BBesO, beim Schulamt für den Kreis Steinfurt nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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